„Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben.“ (§67 Abs. 1 GSO)
Die Prüfung ist nach §67 Abs. 6 GSO bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach (zum Ausgleich) dafür mindestens die Note 3 vorliegt.
Das Bestehen der Besonderen Prüfung berechtigt allerdings nicht zum Vorrücken in die 11. Jgst. des Gymnasiums.
Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache. Sie findet in der Regel an den letzten 3 Ferientagen der Sommerferien statt und wird an einem der Gymnasien der Stadt oder des Landkreises Regensburg abgehalten.
Die Meldung zur Prüfung sollte möglichst noch vor Ferienbeginn erfolgen, spätestens jedoch eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses. (§67 Abs. 3 Satz 2 GSO)
Interessierte Schüler/innen erhalten weitere Informationen bei ihren Klassenleitern oder bei Herrn Peter Richter.