Nach dem Zwischenzeugnis ist unter Umständen ein freiwilliger Rücktritt sinnvoll, um Lücken in Problemfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung zu füllen, z. B. der 3. Fremdsprache.
Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe am Gymnasium ist möglich. Unter Umständen kann Notenausgleich gewährt werden. (§63a GSO)
Wenn das Zeugnis nicht mehr als zwei Mal die Note 5 bzw. ein Mal die Note 6 aufweist, kann die Besondere Prüfung abgelegt werden. Diese findet in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache statt. Termine und Bedingungen können bei der Schulleitung erfragt werden. Besteht man die Besondere Prüfung, erhält man die Bestätigung der Mittleren Reife, darf jedoch nicht in die Oberstufe des Gymnasiums eintreten.
Ein Übertritt in die Fachoberschule (FOS) ist möglich bei einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 3,5 in Deutsch, Englisch und Mathematik. Sollte dieser Schnitt nicht erreicht werden, gibt es die Möglichkeit eine Vorklasse zu besuchen.