Das Zwischenzeugnis ist der letztmögliche Termin für einen Übertritt in die 9. Klasse einer Realschule. Die Realschule ist aber nicht verpflichtet, den Schüler aufzunehmen.
Bei Nichtbestehen der 9. Klasse sollte die Jahrgangsstufe am Gymnasium oder an der Realschule wiederholt werden. Falls der Schüler mit nicht ausreichenden Noten in maximal drei Fächern (dabei in Kernfächern 1-mal Note 6 oder 2-mal Note 5 - "durchgefallen" ist, kann eine Nachprüfung in den Fächern abgelegt werden, die zum Nichtbestehen beigetragen haben. Eine Nachprüfung ist in den Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 9 möglich.
Wichtig
: Zeichnet sich ein Nichtbestehen ab, sollte auf alle Fälle der Qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) angestrebt werden. Die Anmeldetermine und -bedingungen können bei der Schulleitung erfragt werden.
Im Allgemeinen muss die Anmeldung in den zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis erfolgen, also bis zum 1. März. Anfang April findet eine Informationsveranstaltung an der jeweiligen Mittelschule statt.

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